- adeln
-
* * *
adeln ['a:dl̩n] <tr.; hat:1. (früher) in den Adelsstand erheben:die Königin adelte den bürgerlichen Dichter.2. (geh.) mit Adel (2) ausstatten:diese Gesinnung adelt ihn.* * *
adeln 〈V. tr.; hat〉 jmdn. \adeln1. jmdn. in den Adelsstand erheben, jmdm. einen Adelstitel verleihen2. 〈fig.〉 bes. hervorheben, auszeichnen● seine Gesinnung adelt sein Handeln, seine Tat 〈fig.〉 [→ Adel]* * *
adeln <sw. V.; hat:1. in den Adelsstand erheben, jmdm. den Adelstitel verleihen:er wurde für seine Verdienste vom König geadelt.diese Gesinnung adelt sie.* * *
adeln <sw. V.; hat: 1. in den Adelsstand erheben, jmdm. den Adelstitel verleihen: er wurde für seine Verdienste vom König geadelt. 2. (geh.) (geistig, sittlich) über etw., jmdn. erheben; jmdm., einer Sache ↑Adel (4) verleihen: diese Gesinnung adelt sie; er sah wenige Gesichter, von denen er glauben konnte, dass die Niederlage sie a. würde (Wiechert, Jeromin-Kinder 492); die einfache Größe des Menschen, den Armut und Leid adeln (Bild. Kunst III, 85).
Universal-Lexikon. 2012.